REGELN FÜR DIE ANMIETUNG EINES APARTMENTS – KROATIEN

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen legen die Regeln für die Nutzung eines Apartments bzw. eines Hauses fest, das in Kroatien kurzfristig vermietet wird.
1.2. Mit dem Abschluss des Mietvertrags akzeptiert der Mieter die folgenden Bedingungen.
1.3. Das Apartment ist ausschließlich für Wohn- und Tourismuszwecke bestimmt.

2. An- und Abmeldung

2.1. Der Hotelaufenthalt dauert von 15:00 Uhr am Anreisetag bis 10:00 Uhr am Abreisetag.
2.2. Die Anmeldung erfolgt auf Grundlage eines gültigen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass).
2.3. Der Mieter ist verpflichtet, den Eigentümer mindestens 24 Stunden im Voraus über die geplante Ankunftszeit zu informieren.
2.4. Ein früherer Check-in oder späterer Check-out ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Check-in und Check-out

3. Nutzungsbedingungen für das Apartment

3.1. Das Rauchen ist in der Wohnung verboten (gilt auch für E-Zigaretten) – Ausnahmen sind ausgewiesene Bereiche im Freien.
3.2. Haustiere sind nicht gestattet, es sei denn, der Eigentümer hat dem schriftlich zugestimmt.
3.3. Der Mieter verpflichtet sich, für Ordnung zu sorgen, keine Umbauten vorzunehmen, keine Schäden zu verursachen und nicht mehr Personen als angegeben in der Wohnung zu beherbergen.
3.4. Zwischen 22:00 und 07:00 Uhr gilt Nachtruhe.
3.5. Die Organisation von Veranstaltungen und Partys ist ohne Zustimmung des Eigentümers verboten.

4. Haftung

4.1. Der Mieter haftet materiell für alle Schäden und Zerstörungen, die durch sein Verschulden oder das Verschulden der ihn begleitenden Personen entstanden sind.
4.2. Im Falle eines Schadens ist der Mieter verpflichtet, diesen unverzüglich dem Eigentümer zu melden.
4.3. Der Eigentümer haftet nicht für in der Wohnung zurückgelassene Gegenstände.

5. Reinigung und Aufrechterhaltung der Ordnung

5.1. Die Wohnung wird dem Mieter in einem sauberen und ordentlichen Zustand übergeben.
5.2. Der Mieter ist verpflichtet, während seines Aufenthalts für Ordnung zu sorgen.
5.3. Die Endreinigung ist im Mietpreis inbegriffen, jedoch behält sich der Eigentümer das Recht vor, bei grober Verschmutzung der Wohnung zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.

6. Zugang zu Medien und Ausstattung

6.1. Der Mieter hat Zugang zu Wasser, Strom, Internet und Klimaanlage.
6.2. Bei Feststellung eines Mangels hat der Mieter den Eigentümer unverzüglich zu informieren.
6.3. Es ist verboten, Geräte und Anlagen selbst zu reparieren.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der Eigentümer das Recht vor, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung ohne Rückerstattung der Kosten zu kündigen.
7.2. In Angelegenheiten, die nicht durch die Hausordnung geregelt sind, gelten die Bestimmungen des kroatischen Rechts.
7.3. Alle Beschwerden müssen innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung des Aufenthalts schriftlich eingereicht werden.

Kontakt zum Eigentümer

Name und Vorname / Firmenname: Szufnara Apartmanii d.o.o.
Telefon: +48 600 933 200
E-Mail: info@apartments.szufnara.group